Sieht die Gebührensatzung einer Gemeinde für Grundstückseigentümer, die einen Anschlussbeitrag geleistet haben, eine Reduzierung der Niederschlagswassergebühren vor, so ist eine Änderung der Gebührensatzung, die den Wegfall dieser Gebührenermäßigung vorsieht, rechtmäßig, wenn die vor längerer Zeit von den Anliegern erbrachten finanziellen
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