Adoption – und die Beibehaltung des Geburtsnamens

Ein im Adoptionsverfahren gestellter Antrag auf Beibehaltung des bisherigen Geburtsnamens kann formfrei zurückgenommen werden.

Der in der notariellen Urkunde gestellten „Antrag“, dass die Anzunehmenden ihren ursprünglichen Geburtsnamen „erhalten“, können die Beteiligten durch Erklärung ihres Verfahrensbevollmächtigten wirksam zurücknehmen. Die Rücknahmeerklärung des

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