Rottweiler mit mangelnder Beißhemmung

Hat ein Hund sich von der Leine gerissen und ein Kleinkind lebensbedrohend verletzt, ist den Gefahren, die aufgrund dieses Vorfalls von dem Tier ausgehen, nur mit einer Einschläferung zu begegnen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in dem hier vorliegenden Fall den Eilantrag der Hundehalterin gegen die Anordnung der

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Die Qualifizierung als „gefährlicher Hund“

Nach dem rheinland-pfälzischen Landesgesetz über gefährliche Hunde ist es für die Qualifizierung als gefährlich nicht erforderlich, dass der Hund in der Vergangenheit Menschen oder andere Hunde gebissen hat. Vielmehr ist eine überdurchschnittlich ausgeprägte extreme Kampfbereitschaft dafür ausreichend. So das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in dem hier vorliegenden Fall einer Hundehalterin, die sich

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Der bissige Hund

Sind zwei Personen von einem Hund gebissen worden, hat der Hund sich als bissig und damit als gefährlicher Hund i.S.d. Landesgesetzes Rheinland-Pfalz über gefährliche Hunde (LHundG) erwiesen. So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier in dem hier vorliegenden Fall eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens gegen die Ordnungsverfügung, einen Schäferhundmischling inner- und außerorts nur

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Der schlafende Hund im Geschäftseingang

Stürzt jemand über einen schlafenden Hund, der im Eingangsbereich eines Geschäfts liegt, begründet das die Tierhalterhaftung. Mit dieser Entscheidung hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall eine Hundebesitzerin zum Schadensersatz verurteilt. Diese war als Verkäuferin in einem Reitsportgeschäft in Meinerzhagen beschäftigt, in dem die 61jährige Klägerin aus Gummersbach

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Die Folgen eines Beißvorfalls

Hat sich ein Hund durch einen Beißvorfall als bissig erwiesen, stellt er eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, so dass der angeordnete Anlein- und Maulkorbzwang sowie eine Kennzeichnungspflicht durch Chip für diesen Hund und die Vorlage eines Sachkundenachweises des Hundebesitzers gerechtfertigt ist. So hat das Verwaltungsgericht Trier in dem

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Der gefährliche Schäferhund und das trächtige Reh

Für die Einstufung eines Hundes als gefährlichen Hund genügt ein einmaliger erster Vorfall, bei dem Wild oder Vieh gehetzt oder gerissen worden ist. So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz in dem hier vorliegenden Fall zweier Schäferhunde, die ein trächtiges Reh gehetzt und gerissen haben, und aus diesem Grund unter Anordnung

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Hundebeisserei

Beisst ein Hund einen anderen, so ist das ausreichend für die Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes nach § 7 Abs. 1 Satz 2 NHundG. Mit dem Bescheid vom 2. November 2011 stellte der Antragsgegner die Gefährlichkeit des vom Antragsteller gehaltenen Hundes, der zunächst als Staffordshire Terrier und nachfolgend als „Boxermischlingshündin“

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Leinenzwang wegen anonymer Beschwerden

Ein genereller Leinenzwangs für einen Hund außerhalb ausbruchsicherer Privatgrundstücke kann nicht aufgrund einer anonymen Anzeige angeordnet werden. In dem hier vom Verwaltungsgericht Osnabrück entschiedenen Fall hatte sich der Kläger gegen die Anordnung eines Leinenzwangs für seinen Hund, einen Golden Retriever, gewendet. Der beklagte Landkreis Osnabrück hatte als Maßnahme nach dem

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