Hat ein Hund sich von der Leine gerissen und ein Kleinkind lebensbedrohend verletzt, ist den Gefahren, die aufgrund dieses Vorfalls von dem Tier ausgehen, nur mit einer Einschläferung zu begegnen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in dem hier vorliegenden Fall den Eilantrag der Hundehalterin gegen die Anordnung der
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