Die Allgemeinverfügung zur Festlegung von Öffnungszeiten für den Görlitzer Park ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin rechtswidrig, weil die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) für den Erlass nicht zuständig war.
Mit Allgemeinverfügung vom 23. Februar 2026 legte
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