Der bissige Hund

Sind zwei Personen von einem Hund gebissen worden, hat der Hund sich als bissig und damit als gefährlicher Hund i.S.d. Landesgesetzes Rheinland-Pfalz über gefährliche Hunde (LHundG) erwiesen.

So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier in dem hier vorliegenden Fall eines einstweiligen

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Schleswig-Holsteinisches Gefahrhundegesetz

Da das Verwaltungsgericht Schleswig Teile des Schleswig-Holsteinischen Gefahrhundegesetzes für verfassungswidrig hält, hat es ein bei ihm anhängiges Verfahren ausgesetzt und die Frage der Verfassungswidrigkeit des Gefahrhundegesetzes dem Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

Im zugrundeliegenden Verfahren hatte die zuständige Ordnungsbehörde einen

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