Sind zwei Personen von einem Hund gebissen worden, hat der Hund sich als bissig und damit als gefährlicher Hund i.S.d. Landesgesetzes Rheinland-Pfalz über gefährliche Hunde (LHundG) erwiesen.
So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier in dem hier vorliegenden Fall eines einstweiligen
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