Nach Erledigung einer Verfassungsbeschwerde entspricht die Anordnung einer Auslagenerstattung nur insoweit der Billigkeit, wie ausnahmsweise die Erfolgsaussichten im Verfassungsbeschwerdeverfahren unterstellt werden können. Im vorliegenden Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht am 3.06.2020 im Wege der einstweiligen Anordnung die Wirksamkeit der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Berlin vom 30.04.2020, mit der dem Beschwerdeführer die
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