Mit dem Wert des Beschwerdegegenstands bei einer Verpflichtung zur Auskunftserteilung hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Im Ausgangspunkt bestimmt sich der Wert des Beschwerdegegenstands nach dem Interesse des Rechtsmittelführers, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. Dies bemisst sich nach dem mit der Erteilung der Auskunft verbundenen Aufwand an Zeit
Weiterlesen