Bei der Festsetzung des Gegenstandswertes eines Ordnungsgeldantrages – auch betreffend einen betriebsverfassungsrechtlichen Unterlassungsanspruch – ist im Regelfall von einem Bruchteil des Wertes der Hauptsache auszugehen, es kann sich dieser Bruchteilswert nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles allerdings erhöhen oder erniedrigen. Der Wert der anwaltlichen Tätigkeit bei der Durchsetzung von titulierten
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