Betriebliche Übung per Entgeltabrechnung?

Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden.

Aus einem als Vertragsangebot zu wertenden Verhalten des Arbeitgebers,

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Gehaltsabrechnung per eMail

Mit der Einstellung in ein elektronisches Postfach erfüllt der Arbeitgeber die tarifvertragliche Pflicht zur Abrechnung des Arbeitsentgeltes nur, wenn der Arbeitnehmer sich zuvor mit der elektronischen Übermittlung ausdrücklich oder konkludent einverstanden erklärt hat.

Eine in Textform (§ 126b BGB) in

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Gehaltsabrechnungen

Nach § 108 Abs. 1 Satz 1 GewO ist dem Arbeitnehmer „bei Zahlung“ des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen.

Der Abrechnungsanspruch entsteht danach erst, wenn Arbeitsentgelt gezahlt wird. Die Regelung dient der Transparenz. Der Arbeitnehmer soll erkennen können,

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