Nach einer Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad besteht keine Eignung für den Polizeidienst mehr.
In den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen Dienstes der Polizei darf nur eingestellt werden, wer hierfür nach seiner Persönlichkeit geeignet ist. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in
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