Bundesverfassungsgericht

Verfassungsbeschwerde – und die Anhörungsbeschwerde

Rügt ein Beschwerdeführer auch einen Verstoß gegen das Recht auf rechtliches Gehör, gehört zum nach § 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde zu erschöpfenden Rechtsweg grundsätzlich auch die erfolglose Erhebung einer Anhörungsrüge gemäß § 152a VwGO. Dies ist allerdings dann nicht zu verlangen, wenn die Anhörungsrüge

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Verfassungsbeschwerde – und die nachträgliche Eröffnung eines fachgerichtlichen Rechtsbehelfs

Eine Verfassungsbeschwerde ist mangels Rechtswegerschöpfung auch dann unzulässig, wenn sich nachträglich die Möglickeit eines fachgerichtlichen Rechtsbehelfs eröffnet. § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG verweist den Beschwerdeführer darauf, das schnellere und sachnähere fachgerichtliche Verfahren auszuschöpfen. Er muss deshalb über die bloße formelle Erschöpfung des Rechtswegs hinaus alle ihm nach Lage

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Oberlandesgericht München

Rechtliches Gehör – und die Urteilsgründe

Die Bestimmung des Art. 103 Abs. 1 GG garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern, und dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht. Hingegen ist

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Oberlandesgericht München

Gehörsverletzung in der unteren Instanz – und die Verfassungsbeschwerde

Wird im fachgerichtlichen Rechtsmittelverfahren die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht und bestätigt das Rechtsmittelgericht die angefochtene Entscheidung, so muss die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts – sofern kein eigenständiger neuer Gehörsverstoß durch das Rechtsmittelgericht geltend gemacht wird – nicht mit der Anhörungsrüge angegriffen werden, um dem Erfordernis der Rechtswegerschöpfung

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Sachanwendungsrüge oder Gehörsrüge?

Wird mit der Rüge mangelnder Sachaufklärung das Übergehen von Beweisanträgen geltend gemacht, muss neben dem Beweisthema und dem angebotenen Beweismittel vorgetragen werden, inwiefern das Urteil des Finanzgericht auf der unterlassenen Beweiserhebung beruhen kann und welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätte. Ferner muss dargelegt werden, dass die Nichterhebung des angebotenen

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Gehörsrüge per „paste & copy“

Ein Gehörsverstoß ist nicht in der erforderlichen Weise dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 1 und 3 VwGO), wenn im Rahmen einer umfangreichen Beschwerdebegründung (hier: 97 Seiten) Schriftsätze aus dem Berufungsverfahren (hier: im Umfang von insgesamt 74 Seiten) mittels eines EDV-Schreibprogramms in den Schriftsatz der Beschwerdebegründung hineinkopiert und mit dem

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Landgericht Bremen

Gerichtliche Mitteilungspflichten im Zivilprozess

Der in Art.?103 Abs. 1 GG verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör steht in einem funktionalen Zusammenhang mit der Rechtsschutzgarantie und der Justizgewährungspflicht des Staates. Der „Mehrwert“ dieser Verbürgung besteht darin, einen angemessenen Ablauf des Verfahrens zu sichern. Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern vor einer Entscheidung,

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Oberlandesgericht München

Übergangener Parteivortrag – und die Urteilsgründe

Die Gerichte sind verpflichtet, bei der Entscheidung das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Dabei brauchen sie jedoch nicht jedes Vorbringen in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu behandeln. Allein der Umstand, dass sich die Gründe einer Entscheidung mit einem bestimmten Gesichtspunkt nicht auseinandergesetzt

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Obhutspflichten gegenüber einem jugendlichen Untersuchungshäftling

Die Bediensteten einer Justizvollzugsanstalt treffen Amtspflichten zum Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit der Untersuchungsgefangenen und Strafgefangenen (Art. 2 Abs. 2 GG). Diese Pflicht umfasst auch die Verhütung von drohenden Schäden der Häftlinge durch Mitgefangene. Im vorliegenden Fall wurde der jugendliche Untersuchungshäftling während der Untersuchungshaft in der Jugendstrafanstalt Berlin

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„Da gehen wir bis Karlsruhe!“ – Vortragspflichten bei der Anwaltshaftung

Zur schlüssigen Darlegung eines Schadensersatzanspruches ist es nicht ausreichend nur vorzutragen, dass eine anwaltliche Pflicht verletzt worden sei, sondern es ist auch darzulegen, wie sich bei pflichtgemäßem Verhalten der Sachverhalt und die Vermögenslage des Geschädigten entwickelt hätten. Sofern ein solcher Vortrag erfolgt, hat der im Schadensersatzprozess zur Entscheidung berufene Richter

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Der übergangene Parteivortrag

Das Übergehen von Parteivortrag im Zivilprozess ohne eube prozessrechtliche Grundlage verletzt die Prozesspartei in ihrem grundrechtsgleichen Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG). Der hier entschiedenen Verfassungsbeschwerde lag ein Fall des Amtsgerichts Peine zugrunde: Nach Klageerhebung der Beschwerdeführerin bestimmte das Amtsgericht frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung auf

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Der Raucherclub – und das Rauchverbot in Gaststätten und Vereinsräumen

Gesetzliches Rauchverbot bei öffentlich zugänglichen Vereinsveranstaltungen verstößt nicht gegen die Vereinigungsfreiheit. Ein gesetzliches Rauchverbot, das auch allgemein öffentlich zugängliche Vereinsveranstaltungen erfasst, verstößt nicht gegen das Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1 GG). Allein die Gründung eines Vereins kann keinen Grundrechtsschutz für eine Tätigkeit vermitteln, den diese individuell nicht genießt.

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Revisonszulassung per Anhörungsrüge

Lässt das Berufungsgericht auf eine Anhörungsrüge hin die Revision nachträglich zu, bindet die Zulassungsentscheidung das Revisionsgericht nicht, wenn bei der vorangegangenen Entscheidung, die Revision nicht zuzulassen, ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht vorgelegen hat. Das Revisionsgericht ist gemäß § 543 Abs. 2 Satz 2 ZPO grundsätzlich an

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Der rechtsprechungsresistent Amtsrichter

Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil des Amtsgerichts Euskirchen unter anderem wegen Verstoßes gegen das Willkürverbot aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Der zuständige Richter beim Amtsgericht Euskirchen hatte einschlägige Rechtsprechung mit der Begründung nicht berücksichtigt, diese sei ihm erst nach der mündlichen Verhandlung bekannt geworden. Zudem hatte es

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Die (Nicht-)Zulassung einer unstatthaften Beschwerde

Ist das Beschwerdegericht versehentlich davon ausgegangen, dass die Rechtsbeschwerde gegen seine Entscheidung statthaft ist (hier: Vergütung in einer Betreuungssache), und hat es deshalb die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen, kann es ihre Zulassung weder durch einen Berichtigungsbeschluss noch durch eine nachträgliche Zulassung bewirken. Ebenso wenig kann das Rechtsbeschwerdegericht selbst über die Zulassung

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Bundesverwaltungsgericht

Überlange Anhörungsrügeverfahren

Das Anhörungsrügeverfahren (hier: § 44 FamFG) und das vorangegangene Hauptsacheverfahren stellen ein einheitliches Gerichtsverfahren im Sinne von § 198 Abs. 6 Nr. 1 GVG dar. Die Entschädigungsregelung bei überlanger Verfahrensdauer (§§ 198 ff GVG) ist auf das Anhörungsrügeverfahren unmittelbar anzuwenden. § 198 Abs. 6 Nr. 1 GVG enthält eine Legaldefinition

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Die erstinstanzliche Überraschungsentscheidung

Der Rechtsstaatsgrundsatz verlangt es, für jede „neue und eigenständige Verletzung“ des Art. 103 Abs. 1 GG durch eine gerichtliche Entscheidung die einmalige Möglichkeit gerichtlicher Kontrolle zu gewähren. Wird im Zivilprozess die erstmalige Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG durch das Eingangsgericht gerügt, so ist der danach erforderliche Rechtsbehelf mit

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Drittelbeteiligung, der nicht gebildete Aufsichtsrat – und ein Verstoß gegen Publizitätspflichten

Verstößt eine Kapitalgesellschaft gegen ihre Pflicht, einen Aufsichtsrat zu bilden, darf gegen sie nicht deswegen ein Ordnungsgeld verhängt werden, weil sie aufgrund des fehlenden Aufsichtsratsberichts ihre Pflicht zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses verletzt habe. Das Bestimmtheitsgebot verlangt, den Ordnungswidrigkeitentatbestand nur auf Jahresabschlussunterlagen zu erstrecken, die nachträglich noch erstellt werden können; bei

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Landgericht Hamburg

Telefonkosten und ein renitenter Richter

Was macht ein bayerischer Amtsrichter, wenn sein Urteil vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben wird? Ganz einfach, er erlässt das gleiche Urteil noch einmal: Der Beschwerdeführer hatte über sogenannte Internet-by-call-Einwahlverbindungen Kommunikationsdienstleistungen in Anspruch genommen. Einer Zahlungsklage der Rechtsnachfolgerin der Dienstanbieterin (im Folgenden: Klägerin) war er vor dem Amtsgericht Landau a. d. Isar mit

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Das besetzte Gerichtsfax

Scheitert der Versuch, die Berufungsbegründung per Telefax an das Berufungsgericht zu übersenden, und lässt sich nicht ausschließen, dass der Grund hierfür ist, dass das Empfangsgerät mit anderen Telefaxsendungen belegt ist, darf der Berufungsführer seine Übermittlungsversuche nicht vorschnell aufgeben. Nach § 233 ZPO ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren,

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Erheblicher Grund für Terminsverlegung

Das rechtliche Gehör kann verletzt sein, wenn im Fall einer plötzlichen Erkrankung des Prozessbevollmächtigten des Klägers der Antrag auf Terminsverlegung abgelehnt wird. Wenn auch das Verwaltungsgericht nach seinem damaligen Kenntnisstand den Verhandlungstermin nicht ohne Weiteres verlegen musste, bestand jedenfalls angesichts seiner Zweifel ein hinreichender tatsächlicher Anlass, durch einen Rückruf in

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Oberlandesgericht München

Keine Zinsschätzung zur richterlichen Arbeitserleichterung

Darf ein Richter Zinsen im Schätzungswege (§ 287 Abs. 1 ZPO) ermitteln, nur weil die genaue Berechnung aufgrund von elf zwischenzeitlichen (bekannten und unstreitigen) Änderungen des zugrunde liegenden Schuldsaldos zeitraubend wäre? Das Oberlandesgericht Celle sah hierin angesichts der eigenen Arbeitserleichterung kein Problem und schätzte die angefallenen Zinsen. Das OLG sah

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Landgericht Bremen

Gehörsrüge und Revisionsverfahren

Die Nichtzulassung der Revision in einem Entschädigungsrechtsstreit kann auch mit der Rüge angefochten werden, das Berufungsgericht habe den Anspruch der beschwerten Partei auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt. Erachtet das Revisionsgericht diese Rüge für begründet, kann es in dem stattgebenden Beschluss das angefochtene Urteil aufheben und den Rechtstreit zur

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Landgericht Bremen

Begründung einer Gehörsrüge

Gegen eine gerichtliche Entscheidung, gegen die eigentlich kein Rechtsmittel möglich ist, kann gemäß § 321a ZPO eine Gehörsrüge eingelegt werden, wenn das Gericht den Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat. Die Gehörsrüge ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen einzulegen, § 321a Abs. 2 Satz 1 ZPO,

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Landgericht Hamburg

Rechtsmittel gegen die Wiedereinsetzung

Wie der Bundesgerichtshofs jetzt bestätigt hat, steht der Gegenpartei gegen die Gewährung der Wiedereinsetzung die Gehörsrüge zu. Zwar findet die Gehörsrüge nach § 321a Abs. 1 Satz 2 ZPO gegen eine der Endentscheidung vorausgehende Entscheidung nicht statt. Diese Einschränkung der Anhörungsrüge ist jedoch bei verfassungskonformer Auslegung auf solche Zwischenentscheidungen zu

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