Um Falschgeld kann es sich auch handeln, wenn auf dem Schein ein „Prop Copy“, „Spielgeld“, „Filmgeld“ o.ä. aufgedruckt ist.
So hat etwa das Schöffengericht des Amtsgerichts München am 26.05.2025 einen 25-jährigen Kosovaren wegen Geldfälschung und Betrugshandlungen zu einer Freiheitsstrafe von
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