Brasilianische REAL

Täuschend echtes "Spielgeld"

Um Falschgeld kann es sich auch handeln, wenn auf dem Schein ein „Prop Copy“, „Spielgeld“, „Filmgeld“ o.ä. aufgedruckt ist.

So hat etwa das Schöffengericht des Amtsgerichts München am 26.05.2025 einen 25-jährigen Kosovaren wegen Geldfälschung und Betrugshandlungen zu einer Freiheitsstrafe von

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Geldfälschung – und die Gewerbsmäßigkeit

Wie der Bundesgerichtshof für die Tathandlungsvariante des „Sich-Verschaffens“ des § 146 StGB bereits entschieden hat, liegt gewerbsmäßiges Handeln dann vor, wenn der Täter beabsichtigt, sich die erstrebte Einnahmequelle gerade durch das wiederholte „Sich-Verschaffen“ von Falschgeld in der Absicht zu erschließen,

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