Computerarbeit

Erfüllungsort einer Bürgschaft

Erfüllungsort der Bürgschaft ist der (Wohn-) Sitz des Bürgen, wenn nicht die Maßgeblichkeit des Erfüllungsortes der Hauptverbindlichkeit ausdrücklich vereinbart worden ist.

Der Gerichtsstand des Erfüllungsortes gem. § 29 Abs. 1 ZPO liegt auch nicht deshalb am Wohnsitz der Gläubigerin, weil

Artikel lesen
Buchregal

Vegetarische 50 €-Scheine

Will ein Schuldner sein Darlehn mit Geldscheinen zurückzahlen, die mit einem privaten Stempelaufdruck versehen sind, ist der Gläubiger nicht verpflichtet, diese anzunehmen. Zumindest dann nicht, wenn er in München wohnt. Die Geldschuld ist eine Wertverschaffungsschuld, keine Sachschuld. Von daher werden

Artikel lesen