Fahrzeug ohne Kennzeichen

Ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zu sehen, das kein Kennzeichen besitzt, ist eher selten – so gut wie unwahrscheinlich ist es, wenn sich dieses Fahrzeug mit offizieller Eskorte (also mit Erlaubnis) auf der Straße bewegt. Und doch ist es nicht

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Fahrergestellung als Lohn

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einen Fahrer, führt das dem Grunde nach zu einem lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteil. Der Vorteil bemisst sich grundsätzlich nach dem üblichen Endpreis am Abgabeort einer vergleichbaren von fremden Dritten erbrachten

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Geldwerter Vorteil für einen Jahreswagen

Wie ist der geldwerte Vorteile (§ 8 EStG) für ein Jahreswagenrabatte zu bewerten, die der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält? Mit dieser Frage hatte sich jetzt wegen eines Nichtanwendungserlasses des Bundesfinanzministeriums das Finanzgericht Düsseldorf zu befassen.

Das Einspruchsverfahren beim Finanzamt

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Studienbeiträge in Bayern

Die Erhebung allgemeiner Studienbeiträge von bis zu 500 € pro Semester ist, wie der Bayerische Verfassungsgerichtshof jetzt urteilte, mit der Bayerischen Verfassung vereinbar ist.

Dem Urteil des BayVerfGH liegt die Popularklage von mehr als 1.200 Antragsteller zugrunde, nach deren Ansicht

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Das Büro in der Dienstwohnung

Bewohnt ein Arbeitnehmer eine Dienstwohnung, in der sich auch von ihm genutzte Büroräume befinden und fährt er von dort aus mit seinem Dienstwagen zum Betriebssitz seines Arbeitgebers, handelt es sich dabei um Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und nicht um

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1% trotz Nutzungsentgelt

Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines Dienstwagens an einen Arbeitnehmer auch für dessen Privatfahrten ist vom Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil zu versteuern. Die Bewertung dieses geldwerten Vorteils wegen der Nutzung eines Dienstwagens für private Zwecke ist in § 8 Abs.

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Jahreswagenrabatt

Wie ist der geldwerte Vorteil zu bewerten, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eigene Produkte verbilligt überlässt? Mit dieser Frage hatte sich jetzt der Bundesfinanzhof in einem Fall zu befassen, in dem die Arbeitnehmer verbilligte Automobile ihres Arbeitgebers erwerben konnten.

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Arbeitslohn und sonstige Zuwendungen

Zahlt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer neben dem Arbeitslohn noch weitere betrieblich veranlasste Zuwendungen, etwa im Zusammenhang mit einer betrieblich veranlassten Reise, so sollten diese beiden Bestandteile möglichst voneinander getrennt werden. Aber auch, wenn die Zuwendungen bei Würdigung aller Umstände des

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