Bundesverfassungsgericht

Die Gemeinde und ihre Justizgrundrechte

Hinsichtlich der Rüge einer Verletzung von Art.19 Abs. 4 GG ist eine Gemeinde bereits nicht beschwerdeberechtigt.

Gebietskörperschaften und deren Organe können sich grundsätzlich nicht auf die Rechtsschutzgarantie des Art.19 Abs. 4 GG berufen. 

Hinsichtlich der geltend gemachten Verletzung der grundrechtsähnlichen

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Kein Vertrauensschutz für eine Gemeinde

Eine Gemeinde -wie auch ein Landkreis- ist als öffentlich-rechtliche Körperschaft durch den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gebunden. Deshalb spricht Vieles dafür, dass sie sich auf die Vertrauensschutz gegenüber der Herstellung rechtmäßiger Zustände gewährleistende Jahresfrist des § 48 Abs. 4

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Gemeindefinanzierung in Nordrhein-Westfalen

Die Ermittlung der Steuerkraft im Gemeindefinanzierungsgesetz 2015 ist verfassungsgemäß.

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat heute die Verfassungsbeschwerden der Städte Blomberg und Münster sowie der Gemeinde Hellenthal gegen § 9 Abs. 1 des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2015 (GFG 2015)

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Der zockende Gemeindekämmerer

Swap-Geschäfte einer nordrhein-westfälischen Gemeinde, die ausschließlich der Erzielung eines Spekulationsgewinns dienen, sind weder wegen einer Überschreitung des der Gemeinde gesetzlich zugewiesenen Wirkungskreises unwirksam noch wegen eines Verstoßes gegen ein etwaiges gemeindliches Spekulationsverbot nichtig.

Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können

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Die Finanzkraft der Stadt Coburg

Eine finanzielle Förderung durch staatliche Zuschüsse setzt unter anderem voraus, dass die Kommune die Aufgabe ohne den Zuschuss nicht erfüllen kann. Dabei kommt es nicht auf die finanzielle Situation bei Antragstellung an. Maßgeblich ist vielmehr die Finanzkraft im Zeitpunkt der

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Das einzig wahre Oberharz

Im Rahmen der Kommunalreform in Sachsen-Anhalt schlossen sich zum Jahreswechsel 2010 die bis dahin selbständigen Städte Elbingerode (Harz), Benneckenstein (Harz) und Hasselfelde sowie die Gemeinden Elend, Sorge, Stiege und Tanne zu einer neuen Stadt zusammen, die den „tourismusoptimierten“ „Stadt Oberharz

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Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt

Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat die kommunalen Verfassungsbeschwerden der Gemeinden Arnstedt und Wiederstedt (Landkreis Mansfeld-Südharz), Everingen (Landkreis Börde) sowie der Stadt Stolberg (Harz) zurückgewiesen.
Die Verfassungsbeschwerden richteten sich gegen die Gesetze über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt für die

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