Die in Nordrhein-Westfalen eingeführte Solidaritätsumlage zwischen den nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden steht nicht in Widerspruch zur NRW-Landesverfassung.
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat die Verfassungsbeschwerden zahlreicher Städte und Gemeinden gegen einzelne Bestimmungen des Gesetzes zur Unterstützung der
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