Die durch die Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt vorgenommene Zuordnung der Gemeinden war leitbildgerecht und verletzt die Gemeinden nicht in ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht. So hat das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt in den hier vorliegenden kommunale Verfassungsbeschwerden gegen die Regelungen zur Gemeindegebietsreform entschieden. Die Gemeinden Wieblitz-Eversdorf, Steinitz, Jävenitz, Seethen und Letzlingen (sämtlich Landkreis Altmarkkreis Salzwedel)
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