Eine Stadt, die eine Vertragsübernahme erklärt, muss hierfür die Formvorschriften der Gemeindeordnung einhalten, andernfalls ist die Vertragsübernahme unwirksam.
In dem hier vom Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken entschiedenen Fall hatte ein Unternehmer aus der Vorderpfalz mit einer Stadt einen Vertrag über die
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