Der Gegenstand eines Bürgerbegehrens

Der Gegenstand eines Bürgerbegehrens bestimmt sich nicht nach dem Wortlaut der Fragestellung, sondern nach seiner Zielrichtung. Bezieht sich ein Bürgerbegehren in Wahrheit nicht auf den Verkauf einer bestimmten Grundstücksfläche, sondern auf deren bauplanungsrechtliche Nutzbarkeit, wendet sich das Bürgerbegehren der Sache

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Amtshaftung und Kommunalaufsicht

Aus der Kommunalaufsicht des Staates können sich auch gegenüber einem kommunalen (Vor-)Zweckverband Amtspflichten zur sachgemäßen Ausübung dieser Aufsicht ergeben (im Anschluss an Senatsurteil vom 12. Dezember 2002 – III ZR 201/01, BGHZ 153, 198). Die sich aus einer Verletzung dieser

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Die Neuwahl eines Gemeindeausschusses

Einer Fraktion steht kein Anspruch auf die Neuwahl eines Dezernatsausschusses einer Gemeinde zu, wenn die in der einschlägigen Vorschrift der Gemeindeordnung vorgesehenen Voraussetzungen für eine Neuwahl nicht vorliegen. Auch der Umstand, dass der Ausschusssitz vakant ist, begründet einen gesetzlichen Anspruch

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Schließung eines Bürgerbüros

Die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung schließt ein Bürgerbegehren über die innere Organisation der Gemeindeverwaltung aus, zu der auch die Entscheidung über die Zusammenlegung, Abschaffung oder Einrichtung von Ämtern gehört. Damit ist auch ein Bürgerbegehren über die Frage der Schließung eines städtischen „Bürgerbüros“

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Burka-Verbot in der Gemeinde

Das in einer Gemeindeordnung eingeräumte „Jedermannsrecht“ bezieht sich nur auf Petitionen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung. Befasst sich eine Petition mit einem abstrakt-generellen Burka-Verbot für Bedienstete der Gemeinde, so ist der zulässige Bereich einer Petition überschritten und angesichts des

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Ein Sitz im Ausschuss

Sieht die Gemeindeordnung vor, dass die Mitglieder eines Derzernatsausschusses vom Stadtrat gewählt werden, so besteht für eine Fraktion kein Anspruch auf die Entsendung eines Mitglieds in einen Dezernatsausschuss des Rates einer Stadt, wenn diese Person nicht vom Stadtrat gewählt worden

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Kommunale Dienstleistungsgesellschaft

Kommunale Dienstleistungsgesellschaften, die dem kostengünstigeren Einkauf von Waren und Dienstleistungen für die beteiligten Gemeinden dienen, sind auch dann zulässig, wenn sie als privatrechtliches Unternehmen betrieben werden. So hat jetzt das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden, dass die Gemeinde Schermbeck

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Kein Rechtsschutz gegen Eingemeindungen

Die Eingliederungsvereinbarung zwischen den Sächsischen Gemeinden Eulatal und Frohburg ist nach einer Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts wirksam. Unter Änderung eines anderlautenden Beschlusses des Verwaltungsgerichts Leipzig hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht auf die Beschwerden des Landkreises Leipzig und der Gemeinde Frohburg einen

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