Nach einer Wahl dürfen sich auf der Ebene der Selbstorganisation eines Gemeinderates keine Mehrheiten bilden, die in der Wahl selbst nicht angelegt waren und so die Mehrheitsverhältnisse in den spiegelbildlich zu bildenden Ausschüssen verschieben. Mit dieser Begründung hat das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach in dem hier vorliegenden Eilverfahren dem Eilantrag der
Lesen