Der Bundesgerichtshof hat auf die sofortige Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein deren Anklage gegen insgesamt fünf Angeklagte unter anderem wegen Vorwürfen der Bestechung sowie Bestechlichkeit von Mandatsträgern zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht eröffnet. Die Generalstaatsanwaltschaft legt zwei Angeklagten zur Last, sie hätten jeweils als Bürgermeister und Gemeindevertreter über
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