Als Gemeinderatsmitglieder besteht ein Recht auf Teilnahme an der anberaumten Gemeinderatssitzung. Ist es versäumt worden, die Gemeinderatsmitglieder nach ihrem Ausschluss aus der Sitzung nicht nur aufzufordern ihre Plätze, sondern den Sitzungsraum im Gesamten zu verlassen, sind an die Verweigerung der Aufforderung zum Verlassen der Plätze indes keine Rechtsfolgen geknüpft. Mit
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