Die Einordnung einer Straße in eine Straßenkategorie ist anhand ihrer durch die Lage im Straßennetz vermittelten Verkehrsbedeutung zu ermitteln, wobei die Planfeststellungsbehörde die Korrektheit der Kategoriezuordnung einer neu zu bauenden Straße zu überprüfen hat.
Das Verwaltungsgericht Minden hat der Klage
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