Blumenkübel auf dem Gehweg mögen das Straßenbild verschönern – ohne eine Sondernutzungsgenehmigung können sie jedoch ordnungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
So hat aktuell das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Klage einer Anwohnerin gegen die Stadt Mülheim an der Ruhr abgewiesen, die der
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