Mietfahrräder des Verleihunternehmens „nextbike“ dürfen nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vorerst nicht mehr auf öffentlichem Straßenland des Landes Berlin zur Vermietung angeboten werden.
In dem hier vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschiedenen Fall betreibt die antragstellende Verleiherin in Berlin ein öffentliches
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