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Pflichtteilsstrafklausel – und die verlangte Korrektur eines Nachlassverzeichnisses

Setzen sich Eheleute in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Alleinerben und ihre Kinder zu Schlusserben des Längstlebenden ein, wird häufig eine sog. Pflichtteilsstrafklausel vereinbart. Danach verliert ein Schlusserbe seinen Erbanspruch nach dem Längstlebenden, wenn er schon nach dem Tod des Erstverstobenen seinen Pflichtteil fordert. Er erhält dann auch nach dem

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Testament

Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

Mit der Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments, in dem Schlusserben „für den Fall eines gleichzeitigen Ablebens“ eingesetzt wurden, hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: In dem hier entschiedenen Fall starb die kinderlose Erblasserin am 5.07.2016; ihr Ehemann war am 10.03.2015 vorverstorben. Die Erblasserin und ihr Ehemann hatten am 1.12 2002

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments – gegenüber dem betreuten Ehegatten

Die Erklärung eines Ehegatten über den Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments kann dem Betreuer des anderen Ehegatten jedenfalls nicht aufgrund dessen Geschäftskreis „Postvollmacht“ wirksam zugestellt werden. Nach der in der veröffentlichten Rechtsprechung einhellig und im Schrifttum ganz überwiegenden Auffassung ist ein Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments (§§ 2271 Absatz 1 Satz 1,

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Schlusserbe als Ersatzerbe ?

Wenn der durch ein gemeinschaftliches Ehegattentestament zum Alleinerben bestimmte überlebende Ehegatte das Erbe ausschlägt, wird der im Testament bestimmte Schlusserbe nur bei Vorliegen einer ausdrücklichen Berufung im Testament zum Ersatzerben. So hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall entschieden und der Tochter eines Erblassers aus Bocholt als einziger

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Der Streit ums Erbe

Hat ein Ehepaar in einem gemeinschaftlichen Testament festgelegt, dass ein Gegenstand einer bestimmten Person nach dem Tod des Letztversterbenden zustehen soll, kann der überlebende Ehegatte zu seinen Lebzeiten über diesen Gegenstand verfügen und ihn an einen Dritten verschenken. Diese beschenkte Person hat das Geschenk nach dem Eintritt des Erbfalls an

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Erbrecht und Testament

Wer Vermögen oder andere veräußerbare Werte besitzt, sollte sich frühzeitig Gedanken darüber machen, was mit diesen Dingen nach seinem Tode passiert soll. Um selber noch darauf Einfluss nehmen zu können, sollte man sich zu Lebzeiten darum kümmern. Damit Vermögensstreitigkeiten im Fall des Todes eines Menschen vermieden werden – vor Allem

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Schild

Die Schenkung vom Erblasser

Ein lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers an einer Schenkung kann auch dann vorliegen, wenn der Beschenkte ohne rechtliche Bindung Leistungen etwa zur Betreuung im weiteren Sinne übernimmt, tatsächlich erbringt und auch in der Zukunft vornehmen will. Gemäß § 2287 Abs. 1 BGB kann der Vertragserbe (bzw. bei einem gemeinschaftlichen Testament der

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Schlusserbe beim Berliner Testament

Haben sich Ehegatten durch gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag gegenseitig als Erben und Verwandte als Schlusserben eingesetzt, ist das beim Tod des länger lebenden Ehegatten dem Werte nach noch vorhandene Vermögen des zuerst verstorbenen Ehegatten im Rahmen der Bindungswirkung der getroffenen Verfügungen erbschaftsteuerrechtlich nach § 15 Abs. 3 ErbStG vorrangig und

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