Der Betriebsrat eines Gemeinschaftsbetriebs – und der Gesamtbetriebsrat eines Trägerunternehmens

Der Betriebsrat eines Gemeinschaftsbetriebs kann in den Gesamtbetriebsrat eines Trägerunternehmens auch Mitglieder entsenden, die in keinem Arbeitsverhältnis zu diesem Unternehmen stehen.

Der Betriebsrat eines Gemeinschaftsbetriebs ist nicht verpflichtet, jeweils nur unternehmensangehörige Betriebsratsmitglieder in den Gesamtbetriebsrat der Trägerunternehmen zu entsenden. 

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