Wegen einer massiven Freisetzung von Corona-Viren durch die Ansammlung vieler Infizierter auf engem Raum entstehen keine sogenannte „Coronawolken“, die über den unmittelbaren Nahbereich hinaus getragen werden und in größerer Entfernung zu einer Ansteckung führen können. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin in dem hier vorliegenden Fall den Eilantrag eines
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