Die Einzahlung eines Ehegatten auf ein Gemeinschaftskonto kann eine Zuwendung i.S. von § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG an den anderen Ehegatten sein. Voraussetzung dafür ist, dass der andere Ehegatte tatsächlich und rechtlich frei über das eingezahlte Guthaben verfügen
Artikel lesen

