Acker

Quarantäne für Erntehelfer

Auf der Grundlage des Infektionsschutzrechts darf das Landratsamt eine vollständige häusliche Quarantäne als Schutzmaßnahme gegenüber einer weiteren Verbreitung von SARS-CoV-2 gegenüber eines Gemüsebauern und seinen zum Teil negativ auf Corona getesteten Erntehelfern anordnen. Diese Behördenentscheidung ist auch ermessensgerecht und verhältnismäßig.

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Zuckermais-Garten

Im Rahmen der Feststellung des Einheitswertes ist nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs der Anbau von sogenanntem Zuckermais bewertungsrechtlich als gärtnerische Nutzung zu beurteilen. Der Anbau von Zuckermais stellt danach auch dann einen Gemüsebau im Sinne von § 40 Abs.

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