Ein unter Missbrauch der Vertretungsmacht abgeschlossenes Rechtsgeschäft kann in entsprechender Anwendung des § 177 Abs. 1 BGB genehmigt werden. Dies gilt auch bei organschaftlicher Vertretung. Missachtet ein Geschäftsführer einen Zustimmungsvorbehalt, ist die Person bzw. das Gremium zur Erteilung der Genehmigung befugt, in dessen Kompetenz die übergangene Zustimmung fällt. Die gemäß
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