Der fehlerhaft programmierte Aufzug

Eine von dem Hotelier mit dem Umbau zu einem Hotelbetrieb beauftragte Generalunternehmerin haftet dem Grunde nach für eingetretene Personenschäden infolge fehlerhafter Programmierung des installierten Hotelaufzugs.

In dem jetzt vom Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Rechtsstreit baute die beklagte Generalunternehmerin aus dem Ruhrgebiet

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Regierungsviertel

Der fehlerhaft programmierte Aufzug

Ein Generalunternehmen haftet für einen fehlerhaft programmierten Aufzug, den sie im Zuge eines vom Hotelier beauftragten Umbaus installiert hat.

In einem vom Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Fall baute die beklagte Generalunternehmerin aus dem Ruhrgebiet im Auftrag des Hoteliers ein ostdeutsches historisches

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