Der Hauberg und der Straßenausbau

Für Maßnahmen der Landespflege im Zusammenhang mit der Erweiterung einer Bundesstraße darf der Straßenbaulastträger keine Flächen eines Haubergs in Anspruch nehmen, wenn sich eine Befugnis zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen auf den Grundstücken weder aus dem Bundesfernstraßengesetz noch aus den Rodungsgenehmigungen

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Betriebsaufspaltung zwischen einer Genossenschaft und einer GbR

Ist eine eingetragene Genossenschaft Rechtsträgerin des Betriebsunternehmens und zugleich Mehrheitsgesellschafterin der Besitzpersonengesellschaft, liegt die für eine Betriebsaufspaltung erforderliche enge personelle Verflechtung vor, wenn die Gesellschafter der Besitzpersonengesellschaft für Abschluss und Beendigung der Miet- oder Pachtverträge gemeinsam zur Geschäftsführung und Vertretung

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Bekleidungsgeschäft

Beschlüsse einer Genossenschaft

Der Entlastung des Vorstandes einer Genossenschaft kann ein verspätet vorgelegter Jahresabschluss entgegen stehen.

So hat das Landgericht Braunschweig im Fall von 3 Genossenschaftsmitgliedern, die sich gegen die Wirksamkeit von Beschlüssen in den Mitgliederversammlungen der Genossenschaft vom 03.05.3010 und 20.05.2010 richtete,

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Amtsgericht

Genossen-Ausschluß

Ein Rechtsstreit um die Wirksamkeit des Ausschlusses eines Mitglieds aus einer Genossenschaft ist in der Regel vermögensrechtlicher Natur. Die Rechtsmittelbeschwer der Genossenschaft in Bezug auf ein die Unwirksamkeit des Ausschlusses eines Mitglieds feststellendes Urteil bemisst sich – spiegelbildlich zu dem

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Genossenschaftsanteile in der Insolvenz

Eine Genossenschaft kann nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs am Anspruch eines Genossen auf Auszahlung des künftigen Auseinandersetzungsguthabens nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen kein Pfandrecht mehr erwerben, wenn die Entstehung des verpfändeten Anspruchs von rechtsgeschäftlichen Erklärungen der Beteiligten

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Jagdgenossenschaften

Nach dem Bundesjagdgesetz bilden zusammenhängende Grundflächen mit einer land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Fläche von mindestens 75 ha, die im Eigentum ein und derselben Person stehen, einen Eigenjagdbezirk. Alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, bilden einen

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Genossen-Abfindung

Es verstößt gegen den genossenschaftlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn bei der Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens ausscheidender Genossen über die anteilige Berücksichtigung eines Bilanzverlustes hinaus die Auseinandersetzungsguthaben vollständig zur Verlustdeckung herangezogen werden.

Die Berücksichtigung der im Bilanzverlust enthaltenen Verlustvorträge der Vorjahre ist auch ohne

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Hochsitz oder Gewissensgründe?

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es der Eigentümer eines zu einer Jagdgenossenschaft gehörenden Grundstücks, das weder land- noch forstwirtschaftlich genutzt wird, dem Jagdpächter nicht aus Gewissensgründen untersagen kann, auf dem Grundstück einen Hochsitz und eine Fütterungseinrichtung zu errichten.

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