Die Werbeaussage „KONDOME – Made in Germany“ ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm irreführend und zu unterlassen, wenn die für die Herstellung der Kondome wesentlichen Fertigungsschritte im Ausland stattfinden. Im dem hier vom OLG Hamm entschiedenem Fall stellen die Parteien, in Arnstadt und in Bielefeld ansässige Firmen, stellen mit im
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