Nach Abschluss des Mietvertrags eintretende erhöhte Geräusch- und Schmutzimmissionen begründen, auch wenn sie von einer auf einem Nachbargrundstück eines Dritten betriebenen Baustelle (hier: zur Errichtung eines Neubaus in einer Baulücke) herrühren, bei Fehlen anderslautender Beschaffenheitsvereinbarungen grundsätzlich keinen gemäß § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB zur Mietminderung berechtigenden Mangel der
LesenSchlagwort: Geräuschimmission
Musizieren in der Nachbarschaft
Der Bewohner eines Reihenhauses hat keinen Anspruch darauf, ein von ihm als Lärmbelästigung empfundenes Trompetenspiel aus dem benachbarten Reihenhaus nicht mehr hören. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall bewohnt das klagende Ehepaar als Nießbraucher ein Reihenhaus in einem Wohngebiet. In dem benachbarten Reihenhaus wohnt ein Ehepaar aus einer nicht
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