Eine Geschäftsstellenverwalterin in der Serviceeinheit eines Amtsgerichts ist nach Entgeltgruppe 9 TV-L und seit dem 1.01.2019 nach Entgeltgruppe 9a TV-L zu vergüten. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall bestimmt sich das Arbeitsverhältnis gemäß arbeitsvertraglicher Verweisung in Folge der Tarifsukzession im öffentlichen Dienst für den Bereich der Länder nach dem
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