Wenn bei Flügen mit einheitlicher Buchung und mehreren Teilflügen wegen Annullierung des letzten Teilflugs eine Klage auf Ausgleichszahlungen erhoben werden soll, kann diese bei dem Gericht des Abflugorts des ersten Teilflugs erhoben werden, selbst wenn sie sich gegen das mit dem letzten Teilflug beauftragte Luftfahrtunternehmen richtet. So hat der Gerichtshof
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