Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Die Hinweispflicht des Finanzgerichts

Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst das Recht der Verfahrensbeteiligten, sich vor Erlass einer Entscheidung zu den entscheidungserheblichen Tatsachen und -gegebenenfalls- Beweisergebnissen zu äußern, sowie in rechtlicher Hinsicht alles vorzutragen, was sie für wesentlich halten.

Diese Gelegenheit zur Äußerung wird den

Artikel lesen
Bundesfinanzhof (BFH)

Die Hinweispflicht des Finanzgerichts

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs verpflichtet § 76 Abs. 2 FGO das Finanzgericht nicht, die Beteiligten zu einer Substantiierung ihres Sachvortrags zu veranlassen, wenn die rechtliche Bedeutung der vorzutragenden Tatsachen für den Ausgang des Klageverfahrens auf der Hand liegt.

Ebenso

Artikel lesen