Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Die Hinweispflicht des Finanzgerichts

Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst das Recht der Verfahrensbeteiligten, sich vor Erlass einer Entscheidung zu den entscheidungserheblichen Tatsachen und -gegebenenfalls- Beweisergebnissen zu äußern, sowie in rechtlicher Hinsicht alles vorzutragen, was sie für wesentlich halten. Diese Gelegenheit zur Äußerung wird den Beteiligten durch Einreichung der Klagebegründung und weiterer Schriftsätze sowie durch

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Finanzgericht Münster

Der rechtliche Hinweises in der mündlichen Verhandlung

Erhebliche Gründe für eine Vertagung liegen nicht vor, wenn der Vorsitzende einen rechtlichen Hinweis, den der Berichterstatter mehr als zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung erteilt hatte, in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesfinanzhof wiederholt. Nach § 155 FGO i.V.m. § 227 ZPO kann eine Verhandlung aus erheblichen Gründen vertagt

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Landgericht Bremen

Der fehlende gerichtliche Hinweis zur Stellungnahmefrist

Ein fehlender gerichtlicher Hinweis auf die Stellungnahmefrist im vereinfachten Verfahren nach § 495a ZPO verletzt den grundrechtsgleichen Anspruch der Prozesspartei aus aus Artikel 103 Absatz 1 GG auf rechtliches Gehör. Dies entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht auf eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Amtsgerichts Coburg, das im vereinfachten Verfahren nach §

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Landgericht Bremen

Gutgläubiger Eigentumserwerb eines Leasinggebers

Ein gutgläubiger Eigentumserwerb nach § 929 Satz 1 in Verbindung mit § 932 Abs. 1 Satz 1 BGB oder nach § 930 in Verbindung mit § 933 Fall 2 BGB setzt einen vollständigen Besitzverlust des Veräußerers voraus. Der Veräußerer muss jede Einwirkungsmöglichkeit auf die Sache restlos aufgeben. Der Veräußerer behält

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Rechtliches Gehör – und die Hinweispflicht des Gerichts

Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist erst dann verletzt, wenn das Gericht den Hinweis auf einen entscheidungserheblichen rechtlichen Gesichtspunkt unterlässt, mit dem auch ein gewissenhafter und rechtskundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen braucht. Zudem folgt aus Art. 103 Abs. 1 GG keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht in Bezug auf die Rechtsansicht

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Nichtvernehmung eines geladenen Zeugen – und die Hinweispflicht des Gerichts

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs entsteht durch einen (förmlichen) Beweisbeschluss eine Verfahrenslage, auf welche die Beteiligten ihre Prozessführung einrichten dürfen. Sie können grundsätzlich davon ausgehen, dass das Urteil nicht ergehen wird, bevor der Beweisbeschluss vollständig ausgeführt ist. Zwar ist das Gericht nicht verpflichtet, eine angeordnete Beweisaufnahme in vollem Umfang durchzuführen.

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die Hinweispflicht des Finanzgerichts

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs verpflichtet § 76 Abs. 2 FGO das Finanzgericht nicht, die Beteiligten zu einer Substantiierung ihres Sachvortrags zu veranlassen, wenn die rechtliche Bedeutung der vorzutragenden Tatsachen für den Ausgang des Klageverfahrens auf der Hand liegt. Ebenso wenig ist es gehalten, die maßgebenden rechtlichen Gesichtspunkte mit den

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