Landgericht Bremen

Datenübermittlung aus Gerichtsakten

Die richterliche Mitteilung von Informationen an nichtverfahrensbeteiligte Dritte ist nicht allein deshalb eine der Rechtsschutzgarantie des Art.19 Abs. 4 GG entzogene spruchrichterliche Tätigkeit, weil sie aus einem laufenden Rechtsstreit heraus erfolgt.

Gegen die Übermittlung von Daten aus Gerichtsakten an eine

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