Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Erledigung nach Gerichtsbescheid

Die Erledigung der Hauptsache kann auch dann erklärt werden, wenn nach Ergehen eines Gerichtsbescheids Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt worden ist. Das angefochtene Urteil einschließlich der darin enthaltenen Kostenentscheidung ist deshalb gegenstandslos geworden. Das Gericht hat nur noch über die Kosten des Rechtsstreits zu entscheiden (§ 138 Abs. 1 FGO).

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Maschinelle Beglaubigung eines Gerichtsbescheids

Wie bei der Zustellung eines Urteils oder anderer Entscheidungen genügt für die Zustellung des Gerichtsbescheids gemäß §§ 104, 106, 155 Satz 1 FGO i. V. m. § 169 Abs. 3 ZPO die Beglaubigung durch maschinelle Bearbeitung, versehen mit dem Gerichtssiegel, ohne handschriftliche Unterzeichnung. Eine Gerichtskosten-Erinnerung ist unzulässig, soweit keine kostenrechtlichen

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Nach dem Gerichtsbescheid – Nichtzulassungsbeschwerde oder Antrag auf mündliche Verhandlung?

Hat das Verwaltungsgericht durch Gerichtsbescheid entschieden, können die Beteiligten zwar nach § 84 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wählen, ob sie Nichtzulassungsbeschwerde einlegen oder mündliche Verhandlung beantragen. Entscheiden sie sich für eine Nichtzulassungsbeschwerde, müssen sie sich aber auf die vom Verwaltungsgericht festgestellte Tatsachengrundlage einlassen. Die Beteiligten können mit der Nichtzulassungsbeschwerde

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Bundesfinanzhof (BFH)

Der Gerichtsbescheid des Bundesfinanzhofs – und die Rechte des Bundesfinanzministeriums

Das Bundesministerium der Finanzen ist zur Stellung eines Antrags auf mündliche Verhandlung gegen einen Gerichtsbescheid nicht berechtigt. Akzeptiert der Kläger die Zurückweisung seiner Revision durch einen Gerichtsbescheid des Bundesfinanzhofs, indem er von seinem Recht auf Beantragung einer mündlichen Verhandlung keinen Gebrauch macht, kann das Bundesministerium der Finanzen keine mündliche Verhandlung

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Bundesfinanzhof (BFH)

Rechtliches Gehör vor Erlass eines Gerichtsbescheids

Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens das Recht, vor Gericht Anträge zu stellen und Ausführungen zur Sache zu machen. Mit dem überwiegenden Schrifttum ist allerdings davon auszugehen, dass es eines Hinweises auf die beabsichtigte Verfahrensweise vor Erlass eines Gerichtsbescheids nicht bedarf. Denn den Beteiligten steht

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Bundesfinanzhof (BFH)

Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Erlass eines Gerichtsbescheids

Die Sachaufklärungspflicht des Finanzgericht dient dazu, die Spruchreife der Klage herbeizuführen. Dementsprechend hat das Gericht nur das aufzuklären, was aus seiner materiell-rechtlichen Sicht entscheidungserheblich ist. Der Erlass eines Gerichtsbescheides verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör auch dann nicht, wenn das Gericht den Beteiligten zuvor keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat,

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Entscheidung über den PKH-Antrag nach Klageabweisung

Über den nach rechtskräftiger Klageabweisung durch Gerichtsbescheid des Berichterstatters gemäß § 79a Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 noch offenen Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) entscheidet der Berichterstatter gemäß § 142 FGO, § 127 ZPO, § 79a Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 FGO. Soweit über den Prozesskostenhilfe-Antrag nicht

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Bundesfinanzhof (BFH)

Wenn das Finanzamt die Frist versäumt…

Bei der Beurteilung, ob eine Behörde sich die Versäumung einer gesetzlichen Frist als schuldhaft anrechnen lassen muss, gelten grundsätzlich die gleichen Maßstäbe, wie sie die Rechtsprechung für das Verschulden von Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe entwickelt hat; d.h., das Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder Bevollmächtigten steht dem eigenen Verschulden

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