Zwangsversteigerung – und die Benennung des Bieters in der Sicherheitsleistung

Wird in der Zahlungsanzeige der Gerichtskasse im Rahmen des Verwendungszwecks eine von dem Kontoinhaber bzw. Einzahler abweichende Person genannt, ist das regelmäßig dahin zu verstehen, dass diese Person in dem Versteigerungstermin als Bieter auftreten und die Sicherheitsleistung verwenden wird. Enthält die Zahlungsanzeige keine eindeutige Verwendungsbeschränkung, hat das Vollstreckungsgericht davon auszugehen,

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Landgericht Leipzig

Vollstreckungsauftrag der Gerichtskasse – und die erforderliche Unterschrift

Der Vollstreckungsauftrag der Gerichtskasse, mit dem zur Beitreibung von Gerichtskosten die Abnahme der Vermögensauskunft und erforderlichenfalls der Erlass eines Haftbefehls zu deren Erzwingung beantragt wird, ersetzt die vollstreckbare Ausfertigung des Schuldtitels. Vollstreckungsaufträge der Gerichtskasse müssen schriftlich erteilt werden und eine Unterschrift sowie das Dienstsiegel tragen. Dabei genügt die Wiedergabe des

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Das bei der Gerichtskasse eingezahlte Drogengeld

Stammt das beim Angeklagten sichergestellte Geld aus strafbaren Verkäufen von Betäubungsmitteln, liegen grundsätzlich die Voraussetzungen für die Anordnung eines erweiterten Verfalls gemäß §§ 33 Abs. 1 BtMG i.V.m. 73d Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB vor, auch wenn der Erlös konkreten Taten, insbesondere den angeklagten Taten, nicht zugeordnet werden

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Notar

Sicherheitsleistung in der Zwangsversteigerung

Eine Sicherheitsleistung kann auch durch eine Bareinzahlung auf ein bei einem Kreditinstitut geführten Konto der Gerichtskasse erbracht werden. Allerdings muss der Betrag vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Anlass für diese Entscheidung des Bundesgerichtshof bot ein Zwangsversteigerungsverfahren vor dem Amtsgericht Stralsund: In dem dort

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