Bundesfinanzhof

Gerichtskosten für eine Wiederaufnahmeklage

Die Vorschriften des GKG sind abschließend. Eine über die Tatbestände des Kostenverzeichnisses der Anlage 1 zum GKG hinausgehende Auferlegung von Gerichtskosten ist daher unzulässig.

Die Höhe des Streitwerts eines Wiederaufnahmeverfahrens (hier: Restitutionsklage) entspricht grundsätzlich -immer dann, wenn (wie hier) auch

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Der Mahnbescheid und die Kosten

Wenn ein Unternehmen eine Forderung mithilfe eines Mahnbescheides geltend macht und nach Widerspruchseinlegung die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklären, können die Kosten des Rechtsstreits nicht immer der Klägerin auferlegt werden. Ist der Verfahrensausgang bei summarischer Prüfung offen, kann

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