In Hessen sind sämtliche zum (hier: evangelischen) Kirchenapparat zu zählende Stellen von der Entrichtung von Gerichtsgebühren befreit.
In dem hier vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschiedenen Fall wandte sich ein hessischer evangelischer Regionalverband gegen eine Kostenrechnung des Oberlandesgerichts, mit dem
Artikel lesen


