Negative sachliche Kompetenzkonflikte

Während die Strafprozessordnung für die Behebung eines Streites über die örtliche Zuständigkeit Regelungen in den §§ 14, 19 StPO enthält, fehlen solche für den Fall eines negativen sachlichen Zuständigkeitsstreits. Der Gesetzgeber hat Vorschriften hierüber für nicht erforderlich gehalten, da er

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Landgericht Bremen

Abweichend vereinbarte ausschließliche Gerichtsstände

Hat ein Antragsteller/Kläger mit den Antragsgegnern/Beklagten jeweils voneinander abweichende ausschließliche Gerichtsstände vereinbart, ist angesichts der widersprechenden Gerichtsstandsvereinbarungen die Bestimmung eines für beide Antragsgegner/Beklagte zuständigen Gerichts nicht möglich, wenn keiner der Antragsgegner/Beklagten auf den mit ihm vereinbarten ausschließlichen Gerichtsstand verzichtet.

In

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