Oberlandesgericht Frankfurt am Main - Richterpult

Der "Wohnort" in der Gerichtsstandsklausel

Stellen Versicherungsbedingungen einer ausländischen Lebensversicherung in einer Gerichtsstandsklausel auf den Wohnort des Versicherungsnehmers ab, kommt es auf den Wohnort bei Klageerhebung – nicht bei Vertragsschluss – an.

In dem hier vom Oberlandesgericht Frankfurt entschiedenen Fall beantragte der Versicherungsnehmer im Jahre

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