Gerichtshof der Europäischen Unoin

Gerichtsstandsklauseln – und ihre Auslegung unter der EuGVVO

Die Reichweite einer Gerichtsstandsklausel beurteilt sich nach den europarechtlichen Anforderungen des Art. 25 EuGVVO. Die Vereinbarung der Zuständigkeit muss im Hinblick auf die Entscheidung über eine bereits entstandene Rechtsstreitigkeit oder über eine künftige „aus einem bestimmten Rechtsverhältnis“ entspringende Rechtsstreitigkeit erfolgen (Bestimmtheitsgrundsatz). Durch dieses Erfordernis soll die Geltung einer Gerichtsstandsvereinbarung auf

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Supreme Court of the United Kingdom

Gerichtsstandsvereinbarung: „Die Gerichte Englands“

Der Anwendung von Art. 31 Abs. 2 EuGVVO steht nicht entgegen, dass die in Rede stehende Gerichtsstandsvereinbarung nicht ein bestimmtes einzelnes Gericht, sondern die Gerichte Englands für zuständig erklärt. Die Auffassung, Art. 31 Abs. 2 EuGVVO setze die Vereinbarung auch der örtlichen Zuständigkeit voraus, lässt sich weder mit dem Wortlaut

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LG Bremen

Einseitig ausschließliche Gerichtsstandsklauseln – und die EuGVVO

31 Abs. 2 EuGVVO ist auf einseitig ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarungen anzuwenden, wenn durch die Vereinbarung eine ausschließliche Zuständigkeit des später angerufenen Gerichts zu Lasten der vor dem erstbefassten Gericht klagenden Partei vereinbart wurde. Ein Verfahren ist nach Art. 31 Abs. 2 EuGVVO auszusetzen, obwohl die Gerichtsstandsvereinbarung nur für den Kläger, nicht

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