Überlange Verfahrensdauer

Einem Kläger steht eine Entschädigung zu, wenn angesichts der geringen Schwierigkeit bzw. Komplexität des Verfahrens eine Gesamtbearbeitungsdauer des Ausgangsrechtsstreits mit über zwei Jahren nicht mehr angemessen ist.

So hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in dem hier vorliegenden Fall einer

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