Die Pressemitteilung vom 4.9.2020 über die Anklageerhebung gegen einen ehemaligen Fußballnationalspieler darf weiter verbreitet werden. Außerdem ist das Amtsgericht Düsseldorf berechtigt, über die Entscheidung bezüglich der Eröffnung des Hauptverfahrens zur Unterrichtung der Medien unter Namensnennung und Darlegung etwaiger Tatvorwürfe zu berichten. So hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in dem hier vorliegenden
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