Amtsgericht Schöneberg

Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden – aber nur gegenüber dem Gerichtsvollzieher

Die Regelung des § 754a Abs. 1 ZPO erfasst ausschließlich an den Gerichtsvollzieher gerichtete Vollstreckungsaufträge und nicht auch einen an das Vollstreckungsgericht gerichteten Antrag auf Erlass eines Erzwingungshaftbefehls. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hat der Gläubiger gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid wegen einer Geldforderung nebst

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Stromsperre – und ihre Vollstreckung

Ein Titel, der den Schuldner verpflichtet, Zutritt zu einer Stromabnahmestelle zu gewähren und deren Sperrung durch Wegnahme des Stromzählers zu dulden, kann insgesamt nach § 892 ZPO durch Hinzuziehung des Gerichtsvollziehers vollstreckt werden. Für eine Hinzuziehung des Gerichtsvollziehers nach § 892 ZPO reicht es aus, wenn der Gläubiger eine dem

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Die Bildschirmarbeitsbrille des Gerichtsvollziehers

Die unionsrechtliche Vorgabe aus Art. 9 Abs. 3 und 4 der RL 90/270/EWG, wonach die Ausstattung eines Arbeitnehmers mit einer speziellen Sehhilfe in keinem Fall zu einer finanziellen Mehrbelastung des Arbeitnehmers führen darf, schließt es aus, einen Gerichtsvollzieher darauf zu verweisen, er habe die Kosten für eine Bildschirmarbeitsbrille aus dem

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Die fehlerhafte Zustellung – und die Amtshaftung

Ein Zustellungsbeamter, der entgegen den Vorschriften der Zivilprozessordnung eine Zustellung falsch bewirkt, verletzt eine Amtspflicht, die ihm sowohl dem Absender als auch dem Empfänger gegenüber obliegt. Die Heilung des Zustellungsmangels nach § 189 ZPO wirkt sich nicht auf das Vorliegen einer Amtspflichtverletzung aus, sondern ist allein für den Eintritt und

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Der vom Gerichtsvollzieher angeforderte Kostenvorschuss – und die Rechtsbeschwerde

Gegen die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts bezüglich der Anforderung eines Kostenvorschusses seitens des Obergerichtsvollziehers ist die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof nicht statthaft. Gegen die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts ist nach § 5 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 GvKostG i.V.m. § 66 Abs. 4 GKG die weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht zulässig, wenn

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Bundesverwaltungsgericht

Isolierte Aufenthaltsermittlungaufträge an den Gerichtsvollzieher

Voraussetzung für die Aufenthaltsermittlung des Schuldners nach § 755 ZPO ist ein zugrundeliegender Vollstreckungsauftrag, der den Anforderungen des § 802a Abs. 2 ZPO genügen muss. Isolierte Aufenthaltsermittlungsaufträge sind unzulässig. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall erteilte die Gläubigerin dem Gerichtsvollzieher unter Überreichung eines vollstreckbaren Titels einen „Auftrag zur Vollstreckung

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Bundesfinanzhof

Werbungskosten eines Gerichtsvollziehers

Hat ein Gerichtsvollzieher ein Büro im Einfamilienhaus, das vom Präsidenten des Landgerichts als Geschäftszimmer genehmigt wurde, handelt es sich nicht um ein häusliches Arbeitszimmer, wenn es nach den baulichen Gegebenheiten (u.a. gesonderter Zugang und Klingel, Schild mit Landeswappen, extra Schlüssel) nicht in die häusliche Sphäre eingebunden ist. Mit dieser Begründung

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Frühere Vermögensauskunft des Schuldners – und die unrichtige Sachbehandlung des Gerichtsvollziehers

Eine unrichtige Sachbehandlung des Gerichtsvollziehers liegt vor, wenn er dem Gläubiger entgegen dessen ausdrücklichem Antrag die gebührenpflichtige Abschrift einer früheren Vermögensauskunft des Schuldners erteilt, ohne ihm Gelegenheit zu geben, die umstrittene Wirksamkeit des Verzichts hierauf gerichtlich klären zu lassen. Dies kann zur Nichterhebung der Gebühren gemäß § 7 Absatz 1

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Geldscheine

Vollstreckungsauftrag – und die Gerichtsvollziehergebühr für den Versuch einer gütlichen Einigung

Die Gebühr nach Ziffer 207 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtsvollzieherkostengesetz fällt bereits dann nicht an, wenn der Gerichtsvollzieher entweder mit der Sachpfändung oder mit der Abnahme der Vermögensauskunft beauftragt ist. Zwar ist der Gebührentatbestand an sich erfüllt, weil hierfür – wie der Wortlaut der Norm zeigt – der Versuch einer gütlichen

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Justizvollzugsbeamte, die Gerichtsvollzieher werden wollen

Die Berliner Justizvollzugsanstalten müssen trotz Personalnot ihre Bediensteten vorläufig zur weiteren Ausbildung zum Gerichtsvollzieher abordnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in vier Eilverfahren auf die Anträge von vier Justizvollzugsbeamten entschieden, die als Justizvollzugsbeamte in den Justizvollzugsanstalten Heidering, Moabit und Tegel eingesetzt sind und nach einem Auswahlverfahren vom Verwaltungsgerichtgericht zur Gerichtsvollzieherausbildung

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Die negative Lebensphase einer Gerichtsvollzieherin

Ein schuldhafter Verstoß gegen Dienstpflichten, der dem Beamten nicht in der Disziplinarklageschrift als Tatvorwurf zur Last gelegt wird, kann jedenfalls dann als erschwerender Umstand bei der Maßnahmebemessung nach § 13 Abs.1 Satz 2 bis 4 BDG/LDG Bbg berücksichtigt werden, wenn sein Gewicht erheblich hinter dem angeschuldigten Dienstvergehen zurückbleibt. Der Beamte

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Die Rückzahlung von Ratenzahlungen an den Insolvenzverwalter

Ein einzelner Gläubiger, der von seinem Schuldner Leistungen erhält, wird zunächst nicht wissen können, wie es um das Vermögen des Schuldners im Übrigen bestellt ist. Es ist jedoch regelmäßig von der Kenntnis einer drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und einer Gläubigerbenachteiligung auszugehen, wenn die Verbindlichkeiten des Schuldners über einen längeren Zeitraum

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Aufenthaltsermittlung durch den Gerichtsvollzieher

Voraussetzung für die Aufenthaltsermittlung des Schuldners nach § 755 ZPO ist ein zugrundeliegender Vollstreckungsauftrag. Isolierte Aufenthaltsermittlungsaufträge sind unzulässig. Der Gesetzesbegründung zufolge überträgt § 755 ZPO dem Gerichtsvollzieher die Aufgabe, erforderlichenfalls den Aufenthaltsort des Schuldners zu ermitteln und stellt hierfür die Rechtsgrundlage dar. Allerdings steht dem Gerichtsvollzieher diese Befugnis nicht von

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Bundesverwaltungsgericht

Die eingescannte Unterschrift des Gerichtsvollziehers

Die Eintragungsanordnung nach § 882c ZPO bedarf der Unterschrift des Gerichtsvollziehers. Eine eingescannte und in die Anordnung hineinkopierte Unterschrift genügt diesen Anforderungen nicht. Eine hineinkopierte, eingescannte Unterschrift ist nach Ansicht des Landgerichts Stuttgart hierfür nicht ausreichend, weil die Herkunft des Schriftstücks dadurch nicht hinreichend verbürgt ist. Wäre die Eintragungsanordnung im

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Der Gerichtsvollzieher, seine Bürokosten – und die Europäische Menschenrechtskonvention

Beamtenrechtliche Streitigkeiten, für die die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes nicht ausgeschlossen worden ist, unterliegen dem Schutzbereich von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK als zivilrechtlicher Anspruch. Im hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall steht der Antragsteller als Obergerichtsvollzieher im Dienst des Antragsgegners, des Freistaats Bayern. Sein Normenkontrollantrag richtet sich gegen diejenigen

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Laptop

Vollstreckung Zug um Zug – und die anfallenden Kosten

Der Gläubiger eines Titels, der eine Vollstreckung nur Zug um Zug erlaubt, kann die für das Angebot der Gegenleistung durch den Gerichtsvollzieher entstehenden Gerichtsvollziehergebühren im Regelfall als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung von dem Schuldner erstattet verlangen. Gleiches gilt für die Anwaltskosten, die durch die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe bei der Beauftragung

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Der unehrliche Gerichtsvollzieher

Ein Beamter, der sich bei der Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit an in seinem Gewahrsam stehenden Vermögenswerten vergreift, zerstört das für die Fortdauer des Beamtenverhältnisses notwendige Vertrauen in seine Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit. Das gilt erst recht für einen Gerichtsvollzieher, dessen größtenteils selbständige Tätigkeit vom Dienstherrn nur vergleichsweise eingeschränkt kontrolliert werden kann.

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Notar

Schmerzensgeld wegen unterlassener Hilfeleistung

§ 323c StGB (Unterlassene Hilfeleistung) ist ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB. In einem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall macht der Kläger, ein Gerichtsvollzieher, gegenüber dem Beklagten einen Anspruch auf Schmerzensgeld wegen einer Schussverletzung geltend, die ihm der Sohn des Beklagten im Zusammenhang mit einer vom

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Bekleidungsgeschäft

Kein automatisiertes Grundbuchabrufverfahren für Gerichtsvollzieher

§ 133 Abs. 2 Satz 2 GBO eröffnet nicht die Möglichkeit, Gerichtsvollzieher zum uneingeschränkten automatisierten Grundbuchabrufverfahren zuzulassen. Die Regelung enthält eine abschließende Aufzählung der Personen und staatlichen Institutionen (zu denen nicht ein Gerichtsvollzieher zählt), bei denen dies möglich ist. Darüberhinaus fehlt es an der sachlichen Unabhängigkeit des Gerichtsvollziehers bei seiner

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Laptop

Ladung zur eV-Abgabe

Der Gerichtsvollzieher hat dem Schuldner mit der Ladung zum Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eine Abschrift des Vollstreckungsauftrags zuzustellen. Er kann den Gläubiger auffordern, eine solche Abschrift ein-zureichen, ist aber nicht berechtigt, das Zwangsvollstreckungsverfahren einzustellen, wenn der Gläubiger dieser Aufforderung nicht nachkommt. Sowohl der Auftrag zur Zwangsvollstreckung (§ 754

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Geschäftsmann

Reform des Gerichtsvollzieherkostenrechts

Der Bundesrat hat jetzt die Einbringung eines „Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung des Erfolgsbezugs im Gerichtsvollzieherkostenrecht“ beschlossen. Der Gesetzentwurf sehe die Einführung einer Erfolgsgebühr im Gerichtsvollzieherkostenrecht vor. Diese orientiere sich an dem an die Auftraggeberin und den Auftraggeber abzuliefernden Geldbetrag und soll für die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher einen Leistungsanreiz zur

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Erfolgsgebühren für Gerichtsvollzieher

Auf Initiative u.a. des Landes Rheinland-Pfalz hat der Bundesrat heute die Einbringung eines „Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung des Erfolgsbezugs im Gerichtsvollzieherkostenrecht“ beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht die Einführung einer Erfolgsgebühr im Gerichtsvollzieherkostenrecht vor. Diese Erfolgsgebühr soll sich an dem Geldbetrag orientieren, der an den Auftraggeber abzuliefern ist, und soll für

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Die Vermögensbetreuungspflicht des Gerichtsvollziehers

Den Gerichtsvollzieher trifft kraft seiner gesetzlichen Stellung als Vollstreckungsorgan im Rahmen des ihm erteilten Vollstreckungsauftrags eine Vermögensbetreuungspflicht gegenüber dem Vollstreckungsgläubiger. Den Gerichtsvollzieher trifft kraft seiner gesetzlichen Stellung als Vollstreckungsorgan gemäß §§ 753 ff. ZPO im Rahmen des ihm erteilten Vollstreckungsauftrags eine Vermögensbetreuungspflicht gegenüber den Gläubigern. Zwar handelt der Gerichtsvollzieher hoheitlich

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Der untreue Gerichtsvollzieher

Einem pensionierten Gerichtsvollziehrs ist bei 23 nachgewiesenen Untreuedelikte in der aktiven Dienstzeit das Ruhegehalt abzuerkennen, selbst wenn eine Bereicherungsabsicht nicht festgestellt werden konnte. In einem solchen jetzt vom Verwaltungsgericht Hannover entschiedenen Fall wurde dem Beklagten ist das Ruhegehalt aberkannt, weil er ein schweres Dienstvergehen begangen hat (§ 47 BeamtStG), durch

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Neuordnung der Gerichtsvollziehervergütung in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg vereinfacht die Vergütung seiner Gerichtsvollzieher. Bisher erhielten die Gerichtsvollzieher neben einer Vergütung für die Vollstreckungstätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Diese werden nun durch eine einheitliche Vergütung ersetzt, die sich nach den Gebühren richtet, die der Gerichtsvollzieher einzieht. Dabei wird die Vergütung des Gerichtsvollziehers nach einem Prozentsatz pauschal bestimmt, wodurch die bislang

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Der Gerichtsvollzieher von den Bandidos

Die Mitgliedschaft eines Gerichtsvollziehers bei den Bandidos rechtfertigt nach Ansicht des Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen die Abordnung in den Innendienst. Im April 2010 wurde der Antragsteller mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben als Gerichtsvollzieher entbunden und beauftragt, bis auf Weiteres im mittleren Justizdienst beim Amtsgericht tätig zu sein, weil

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Das Bandidos-Mitglied als Gerichtsvollzieher

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat heute die aufschiebende Wirkung der Klage eines Gerichtsvollziehers, der Mitglied des Motorradclubs „Bandidos“ ist, mit der Folge angeordnet, dass er weiterhin seine Aufgaben als Gerichtsvollzieher wahrnehmen darf. Das Oberlandesgericht Hamm hatte den Antragsteller im April 2010 mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben im Gerichtsvollzieherdienst entbunden und

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Gerichtsvollzieher mit Geldbedarf

Ein Beamter, der dienstlich anvertrautes Geld unberechtigt für private Zwecke verwendet, begeht ein so schwerwiegendes Dienstvergehen, dass dieses Verhalten nach der ständigen Rechtsprechung der Disziplinargerichte regelmäßig mit der Entfernung aus dem Dienst zu ahnden ist. Ein solches Fehlverhalten im Kernbereich der dem Beamten obliegenden Dienstpflichten zerstört regelmäßig das für die

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Reform des Gerichtsvollzieherwesens

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung zwei Gesetzentwürfe zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Nach dem Willen des Bundesrates sollen Gerichtsvollzieher zukünftig nicht mehr zwingend Beamte sein müssen, vielmehr könnten deren Aufgaben auch auf Privatunternehmer, so genannte Beliehene, übertragen werden, die für eigene Rechnung, aber unter staatlicher

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Elternrecht und Sorgerechtsentziehung

Deutliche Worte des Bundesverfassungsgerichts an die Familienrichter – und wohl auch das Ende der oftmals geübten familiengerichtlichen Praxis, die Umgangsregelungen und Aufenthaltsbestimmung in Fällen starker Konflikte zwischen den Eltern den Jugendämtern zu überlassen: Elternrecht und „Wächteramt des Staates“ Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG garantiert den Eltern das Recht

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Neuerungen in der Zwangsvollstreckung

Der Deut­sche Bun­des­tag hat soeben zwei Ge­setz­ent­wür­fe zur Mo­der­ni­sie­rung des Zwangs­voll­stre­ckungs­rechts be­schlos­sen. Die Änderungen betreffen zum einen die Sachaufklärung durch Gerichtsvollzieher im Rahmen der Zwangsvollstreckung, hier können Ge­richts­voll­zie­her künf­tig auch von drit­ter Seite In­for­ma­tio­nen über die Ver­mö­gens­ver­hält­nis­se von Schuld­nern er­hal­ten, damit sie ti­tu­lier­te For­de­run­gen er­folg­reich bei­trei­ben kön­nen. Zum anderen beschloss

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Zwangsversteigerung per Internetauktion

Das Bundeskabinett hat den vom Bundesjustizministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Zwangsvollstreckung per Internet beschlossen und damit das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Künftig soll die Versteigerung von Gegenständen, die vom Gerichtsvollzieher in der Zwangsvollstreckung gepfändet wurden als Regelfall neben der bisher üblichen Versteigerung vor Ort auch als Internetauktion ermöglicht werden.  Bisher sieht die Zivilprozessordnung

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Zwangsvollstreckung per Internet-Auktion

Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung auf den Weg gebracht. Mi diesem Gesetz soll die Internetauktion von Gegenständen, die vom Gerichtsvollzieher gepfändet wurden, als weiterer Regelfall neben der bisher üblichen Versteigerung vor Ort etabliert werden. Bislang ist die Versteigerung von sog. beweglichen Sachen – also keine Grundstücke – vor Ort durch

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Oberlandesgericht München

Insolvenzanfechtung von Zahlungen an den Gerichtsvollzieher

Erlangt ein Gläubiger Befriedigung im Wege der Zwangsvollstreckung, fehlt es regelmäßig an der für eine Vorsatzanfechtung erforderlichen Rechtshandlung des Schuldners (§§ 129, 133 Abs. 1 Satz 1 InsO). Erbringt der Schuldner hingegen selbst eine Leistung, sei es auch unter dem Druck und zur Abwendung einer angedrohten Zwangsvollstreckung, liegt grundsätzlich eine

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Schäden des Gerichtsvollziehers

„Begleitschäden“, die darauf beruhen, dass die Zwangsvollstreckung nicht in der gehörigen Weise durchgeführt worden ist, werden vom Schutzzweck der Haftungsnorm für die Vollstreckung bloß vorläufig vollstreckbarer, später aufgehobener oder geänderter Titel nicht erfasst. Bei pflichtwidrigem Handeln des Gerichtsvollziehers als Vollstreckungsorgan tritt die Amtshaftung ein. Daneben ist kein Raum für eine

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Freiwillige Zahlungen an den Gerichtsvollzieher

Die Wegnahme des Geldes durch den Gerichtsvollzieher gilt gemäß § 815 Abs. 3 ZPO als Zahlung von Seiten des Schuldners. Diese Bestimmung des § 815 Abs. 3 ZPO ist nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs auf freiwillige Zahlungen des Schuldners an den Gerichtsvollzieher entsprechend anwendbar. Hintergrund dieser Entscheidung ist die

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