Bei Beantragung einer erneuten Vermögensauskunft innerhalb der Sperrfrist ist die Übersendung der alten Vermögensauskunft durch den Gerichtsvollzieher kostenpflichtig. Der Auftrag der Gläubigerin an den Gerichtsvollzieher lautete im hier vom Landgericht Kiel entschiedenen Fall zunächst auf Einholung einer Vermögensauskunft „gem. § 802 a Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 802 c ZPO“, diese
Lesen