Der Grillgeruch in Nachbars Schlafzimmer

Durch eine häufige Nutzung eines Grillkamins kann ein Nachbar in seinem Besitzrecht an seiner Wohnung nachhaltig gestört sein. Steht der Grillkamin nur 9 m von einem benachbarten Mehrfamilienhaus entfernt, ist der aufsteigende Rauch und Grillgeruch im dritten Stock nicht öfter als zweimal im Monat und höchstens zehnmal im Jahr hinzunehmen.

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Intensives nächtliches Grillen

Intensives nächtliches Grillen hat ein Nachbar bei beengten räumlichen Verhältnissen nicht hinzunehmen. Ausnahmsweise darf jedoch an 4 Abenden im Jahr bis 24:00 Uhr gegrillt (nicht auch fern gesehen) werden. So hat das Oberlandesgericht Oldenburg in dem hier vorliegenden Fall zweier Nachbarn entschieden, die ein Taxiunternehmen nebst Autowaschanlage betreiben und unmittelbare

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Ein Baustofflager im Dorfgebiet

Aufgrund zahlreicher Auflagen bezüglich der Höchstkapazitäten und Lärmgrenzwerte kann ein Lagerplatz für Baustoffe in einem Dorfgebiet zulässig sein und nicht gegen nachbarschützende Vorschriften verstoßen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Trier in den hier vorliegenden Fällen die Klagen einiger Nachbarn abgewiesen, die sich gegen die Genehmigung zum Betrieb eines Baustofflagers

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Ein Tiermastbetrieb im Dorf

Ein Gebiet ist nicht als Allgemeines Wohngebiet, sondern als Dorfgebiet einzustufen, wenn es maßgeblich von den im Ortskern gelegenen großen landwirtschaftlichen Betrieben und von weiterem landwirtschaftlichem und anderem Gewerbe geprägt ist. Dies führt dazu, dass in diesem Gebiet stärkere Geruchsbelästigungen zulässig sind als von der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung festgeschrieben sind. Gehen

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Keine „künstliche Nase“ für die Messung von Geruchsbelästigungen

Langzeitmessungen bezüglich einer Geruchsimmission sind nicht möglich, da es eine technische Möglichkeit zur Durchführung einer solchen Messung mittels einer „künstlichen Nase“ nicht gibt. Die Geruchsimmissionsrichtlinie und die TA Luft geben vor, dass Geruchsbelästigungen bis 15 % der Jahresgesamtzeit als unwesentlich anzusehen sind. Eine Messung der Lärmimmissionen ist nicht verwertbar, wenn

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Drei Wollschweine auf einem Wohngrundstück

Ist die Schweinehaltung in einem Dorfgebiet baugenehmigungspflichtig und fehlt diese, rechtfertigt allein die formelle Illegalität der Nutzung den Erlass einer Nutzungsuntersagungsverfügung. So das Verwaltungsgericht Neustadt in dem hier vorliegenden Eilverfahren, mit dem sich die Antragsteller gegen die Untersagung der Haltung von Wollschweinen gewehrt haben. Die Antragsteller bewohnen ein Anwesen in

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Die Nachbarn einer Anlage zur Altbatterie-Verhüttung

Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Altbatterie-Verhüttung verletzt die Nachbarn nicht in ihren Rechten, wenn von dem Vorhaben keine unzumutbaren Umweltbelastungen ausgehen und alle immissionsschutzrechtlichen Grenzwerte nicht überschritten werden. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Koblenz in dem hier vorliegenden Fall die Nachbarklage gegen eine Schachtofenanlage zur Verhüttung von u. a.

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Die Genehmigung eines Großschlachtbetriebes

Werden alle immissionsschutzrechtlichen Grenzwerte bei einem Geflügelschlachtbetrieb in Bezug auf Lärm- und Geruchsbelästigung der Nachbarschaft eingehalten und bauplanungsrechtliche und medizinische Bedenken gegen den Betrieb bestehen nicht, dann ist die Genehmigung zum Bau und Betrieb eines Großschlachthofes rechtmäßig. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Lüneburg die Klage des NABU gegen die

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Genehmigung einer Schweinemastanlage

Die Außervollzugsetzung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung einer Schweinemastanlage kann nicht erfolgen, wenn die nach § 35 Abs. 1 BauGB notwendige ausreichende Erschließung des Vorhabens gesichert ist und keine schädlichen Umwelteinwirkungen i.S.d. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB vom Vorhaben ausgehen; also eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nicht vorliegt. Mit

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Naturschutz gegen Schweinestall

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren dem Antrag eines anerkannten Naturschutzvereins stattgegeben, der sich gegen die Erweiterung eines Sauen- und Ferkelstalles im Landkreis Osnabrück gewandt hatte. Der Naturschutzverein hatte geltend gemacht, die dem Landwirt vom Landkreis Osnabrück erteilte Änderungsgenehmigung zur Erweiterung seiner Sauen- und Ferkelhaltung um ca. 75 Sauen

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Schweinegestank mit Zwiebelgeruch?

Zwiebeln zählen nicht zu den geruchsintensiven Futtermitteln, weil es sich um unbehandelte, nicht in Verwesung befindliche pflanzliche Rohstoffe handelt. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Osnabrück im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die von der Stadt Osnabrück gegen einen Landwirt angedrohten Zwangsmaßnahmen wegen Verfütterung von Zwiebeln an Schweine für unzulässig erklärt. Dem Antrag

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Schweinische Gerüche in der Nachbarschaft

Die Geruchsbelästigung einer Ferkelaufzuchtsanlage, die an nicht mehr als 15% der Jahresstunden in einer ländlich geprägten Umgebung auftritt, ist hinzunehmen. Mit dieser Begründung hat jetzt das Verwaltungsgericht Dresden die Klagen sowohl der Gemeinde Schöpstal wie auch eines Nachbarn gegen die einem landwirtschaftlichen Unternehmen zur Errichtung und zum Betrieb einer Ferkelaufzuchtanlage

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Nachbarklage gegen eine Biogasanlage

Nachbarn können sich auch gegen eine bereits in Betrieb befindliche Biogasanlage erfolgreich zur Wehr setzen, wenn die Grenzwerte der Geruchsimmissionsrichtlinie überschritten werden. So hat jetzt das Verwaltungsgericht Schleswig auf die Klage einer Nachbarin die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Biogasanlage im Kreis Nordfriesland aufgehoben. Dort hatte eine Anwohnerin aus der unmittelbaren Nachbarschaft

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Geruchsprognose für den Schweinestall

Zu den Anforderungen an eine Geruchsprognose im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für einen Schweinestall im sog. Überschreitungsgebiet musste jetzt das Verwaltungsgericht Oldenburg in einem bei ihm anhängigen Verfahren Stellung nehmen – und versagte einen Anspruch auf die Erteilung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für die geplanten Schweinemastställe: Rechtsgrundlage für die geltend gemachten Genehmigungsansprüche ist

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Immissionsschutzrechtliche Prüfung für Stallneubauten

Stallneubauten für die Schweinemast unterliegen einer erweiterten immissionsschutzrechtliche Prüfung. Mit dieser Begründung hat jetzt das Verwaltungsgericht Oldenburg die Klagen zweier Tierhalterinnen auf Erteilung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb je eines Schweinemaststalles mit rund 2.000 Tierplätzen abgewiesen. Die Klägerinnen beantragten Ende 2006 beim Landkreis Cloppenburg die Genehmigungen

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GIRL und die Schweinemast-Gerüche

In vielen Bundesländern wurde inzwischen die vom Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) erstellte Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL), im Langtitel „Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen” durch entsprechende Erlasse oder Verwaltungsvorschriften eingeführt, so auch in Nordrhein-Westfalen. Die Geruchsimmissions-Richtlinie dient der Erfassung und Beurteilung von Gerüchen als Immission nach § 3 BImSchG. In Nordrhein-Westfalen etwa löste

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Schweinestall (neu) ./. Hotel (alt) = Landleben (heute)

Schweineställe und Hühnerställe und die von ihnen ausgehende Geruchsbelästigung sind Legende. Aber nicht immer zieht der Stall mit seinem einschlägigen Geruch den Kürzeren, etwa dann nicht, wenn der Schweinegeruch auf dem Lande ortüblich ist. So hat jetzt etwa das Verwaltungsgericht Hannover den Eilantrag eines Hotelbesitzers gegen die Baugenehmigung für einen

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