Durch eine häufige Nutzung eines Grillkamins kann ein Nachbar in seinem Besitzrecht an seiner Wohnung nachhaltig gestört sein. Steht der Grillkamin nur 9 m von einem benachbarten Mehrfamilienhaus entfernt, ist der aufsteigende Rauch und Grillgeruch im dritten Stock nicht öfter als zweimal im Monat und höchstens zehnmal im Jahr hinzunehmen.
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