Die beim Bundesnachrichtendienst am 23. April 2024 in dessen Dienststellen im In- und Ausland durchgeführte Wahl zum Gesamtpersonalrat ist ungültig. Das hat aktuell das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig festgestellt.
Die Wahl wurde von dem Gesamtwahlvorstand geleitet. Für die Dienststellen, in denen
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