Angesichts des Bedeutungsgehalts der Privatschulfreiheit muss nur ein Mindestmaß an Verträglichkeit mit den vorhandenen Schulstrukturen einschließlich der damit verfolgten pädagogischen Ziele vorliegen. Die Friedensschule Münster erfüllt auch bei Einrichtung einer „G8-Lerngruppe“ pro Jahrgang die Merkmale einer Ersatzschule. So das Verwaltungsgericht Münster in dem hier vorliegenden Eilverfahren, mit dem die Friedensschule
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