Beitragsvorenthaltung

Zum Umfang der erforderlichen Feststellungen bei der Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt im Sinne des § 266a Abs. 1 StGB in Fällen der Nicht-Zahlung ordnungsgemäß angemeldeter Sozialversicherungsbeiträge hat der Bundesgerichtshof vor nach dem 1. April 2003 begangene einige

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Tatbestandswirkung von Entscheidungen des Sozialversicherungsträgers im Besteuerungsverfahren

Entscheidungen des zuständigen Sozialversicherungsträgers über die Sozialversicherungspflicht eines Arbeitnehmers sind im Besteuerungsverfahren zu beachten, soweit sie nicht offensichtlich rechtswidrig sind. Dies gilt, wie der Bundesfinanzhof jetzt entschied, auch für Zahlungen einer GmbH an ihren (Minderheits-)Gesellschafter-Geschäftsführer.

In dem jetzt vom Bundesfinanzhof

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