Münzen

Der Streit um die Testierfähigkeit

An die Annahme der Testierfähigkeit sind nicht grundsätzlich geringere Anforderungen als an diejenige der Geschäftsfähigkeit zu stellen.

Die Testierfähigkeit ist als spezielle Ausprägung der Geschäftsfähigkeit auf dem Gebiet des Erbrechts in § 2229 Abs. 4 BGB geregelt und fasst sachlich

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Zahlung an eine betreute Person

Die Zahlung an eine Person, für die ein Betreuer bestellt und ein Einwilligungsvorbehalt für den Bereich der Vermögenssorge angeordnet ist, hat keine Erfüllungswirkung.

Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof in einem Fall, in dem der Betreute eine Abhebung von seinem Bankkonto

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Die Krankenkasse auf Datenfang

Eine gesetzliche Krankenkasse verstößt gegen das Verbot, die geschäftliche Unerfahrenheit von Jugendlichen auszunutzen (§ 4 Nr. 2 UWG), wenn sie im Zusammenhang mit der Durchführung eines Gewinnspiels von den Teilnehmern im Alter zwischen 15 und 17 Jahren umfangreiche personenbezogene Daten

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